Datenschutzerklärung

Auftritt im Internet

  • Der Verein erhebt mit seinen Internetseiten keine personenbezogenen Daten. Der Verein verfolgt die Benutzer nicht und lässt sie nicht verfolgen, auch nicht mit Cookies oder Ähnlichem.
  • Berichte über öffentliche Veranstaltungen werden im Internet gemäß der Mitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit dem Titel „Datenschutz im Verein“ ohne besondere Einwilligung veröffentlicht.

Verarbeitung von Daten

  • Die Verarbeitung und Speicherung von Daten für den Verein erfolgt lokal auf Rechnern von Vereinsmitgliedern. Nur der Internet-Auftritt liegt auf einem Server.

Dauer der Speicherung

  • Daten von Mitgliedern werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach einem Austritt werden sie wie alle sonstigen Daten nur gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Datenverarbeitung zur Erfüllung des Vereinszwecks laut Satzung

  • Mitgliederverwaltung mit Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Eintritts- und Geburtsdatum
  • Meldung der Mitglieder an den Hessischen Sängerbund
  • Meldung der Mitglieder an die Versicherung
  • Rechnungsdaten (auch Mitgliedsbeiträge)
  • Daten von Spendern
  • Daten von Sponsoren
  • Veröffentlichung von Kontaktdaten verantwortlicher Mitglieder im Internet

Mögliche freiwillige Einwilligungen

  • Einwilligung in eine persönliche Gratulation zum Geburtstag
  • E-Mail-Adresse mit der Einwilligung in Rundschreiben, die allen Teilnehmern sämtliche E-Mail-Adressen weitergeben
  • Veröffentlichung von Fotos ohne Zuordnung von Bild und Namen für Eigenwerbung des Vereins
  • Veröffentlichung im Internet von Fotos mit Zuordnung von Bild und Namen bei öffentlichen Auftritten

Folgen des Widerrufs einer Einwilligung

  • Ein Widerruf einer Einwilligung in die Datenverarbeitung zur Erfüllung des Vereinszwecks laut Satzung hindert den Verein daran, die betroffene Person als Mitglied zu führen und bedeutet daher den Austritt.
  • Mit einer Kündigung der Mitgliedschaft sind eventuell erteilte Einwilligungen in die Datenverarbeitung zur Erfüllung des Vereinszwecks hinfällig.
  • Freiwillige Erklärungen können bestehen bleiben, beispielsweise um einen Bericht über einen persönlichen Auftritt in der Vergangenheit zu erhalten.

Betroffenenrechte

  • Auskunft über die eigenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung sind jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an Schriftführer oder Vereinsvorsitz möglich.
  • Der Widerruf von Einwilligungen ist jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an Schriftführer oder Vereinsvorsitz möglich. Damit kann die Verarbeitung eingeschränkt oder widerrufen werden.
  • Jedem Betroffenen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.